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Das liebe Geld

Gott hat seine Mitarbeiter schon durch Raben oder mit einer Mün­ze im Maul eines Fisches versorgt, normalerweise tut er es aber durch andere Christen, das heisst, durch die christliche Gemeinde.

Deshalb finanziert Wycliffe ihre Mitglieder nicht selber, das ist nicht ihr Auftrag und dazu fehlen auch die Mittel. Wycliffe ermöglicht der Gemeinde, Mitarbeiter auszusenden und zu unterstützen. So trägt zum Beispiel eine freikirch­liche Gemeinde in Winterthur die Kosten für eine Übersetzerin in Südasien. Beide Teile sind wichtig. Nur wenn die Christen in den Heimatländern ihre Verant­wortung wahrnehmen, können Mitarbeiter in ihr Einsatzland reisen und dort arbeiten.

Persönlich

Geben hat mit Beziehung zu tun: Gemeinden und Einzelne geben lieber einer Person, als dass sie allgemeine Gaben an ein Werk schicken. So unterstützen sie ihre Mitarbeiter direkt und übernehmen Ver­ant­wor­tung für sie. Bei Wycliffe erhält jedes Mitglied das, was für ihn an Spen­den eingeht.

Wenn jemand dauernd we­niger Mit­tel erhält als zum Leben nötig sind, dann ist die Weiter­arbeit in Frage gestellt. Zusammen mit dem Heimatbüro muss er dann neue Un­terstützer gewinnen oder nach Hau­se kommen. Es gibt zwar eine Ausgleichs­kasse, aus der Mitarbeiter einen Zuschuss er­hal­ten können. In diese Ausgleichs­kasse fliesst alles Geld, das ohne Zweckbestimmung einbe­zahlt wird. Die Mittel daraus sind jedoch begrenzt.

Lohn

Angestellte von Wycliffe Schweiz erhalten einen festen Lohn. Dieser wird in der Regel gemeinsam getragen durch die Heimatgemeinde und durch Spenden von persönlichen Freunden und Partnern.

Die Lebenskosten sind in den verschiedenen Einsatzländern unter­schiedlich hoch. Daher werden die Länder der Welt in drei Regionen eingeteilt, die dann die Lohnhöhe bestimmen.

Was übernimmt Wycliffe?

Das Heimatbüro von Wycliffe Schweiz erfasst die Spenden und verantwortet sie gegenüber den Behörden. Dies ist nötig, damit Wycliffe als gemeinnützige Organisation anerkannt und von Steuern befreit ist. Darüber hinaus können die Spenden in allen Kantonen von den Steuern abgezogen werden.

Das Heimatbüro erledigt auch die Beiträge an die Sozialversicherungen (AHV, Krankenkasse) und an die Pensionskasse.

Wer übernimmt die Verwaltungskosten?

Weil die meisten Spenden direkt für einzelne Mitarbeiter bestimmt sind, müssen davon auch die Verwaltungskosten gedeckt werden, die ihnen zugute kommen. Daher haben die Mitglieder beschlossen, von dem für sie eingehenden Geld 10% für die Kosten der Verwal­tung in der Heimat und im Einsatzland zur Verfügung zu stellen. Von dieser Abgabe werden allerdings keine Löhne für die Mitarbeiter im Heimatbüro bezahlt, da diese auch von ihren eige­nen Unterstützern ge­tragen werden sollten.